TOP ANWALT 2027

Rechtsanwalt Dr. h.c. Stefan Götzfried wurde in der Erhebung des F.A.Z. Instituts als ‚TOP Anwalt 2027‘ ausgezeichnet und damit in die Liste der empfohlenen Anwälte Deutschlands aufgenommen.

Willkommen bei der Rechts- und Fachanwaltskanzlei für Familien- und Erbrecht in Nandlstadt!

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2011 habe ich mich konsequent spezialisiert. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt heute langjährig und aus Überzeugung auf dem Familien- und Erbrecht. Hier biete ich Ihnen qualifizierte Beratung sowie engagierte außergerichtliche und gerichtliche Vertretung.

Ein besonderer Fokus liegt auf der rechtzeitigen Vorsorge: Professionell geplante Eheverträge, Vermögensübertragungen und individuelle Testamentsgestaltungen sparen Zeit, Geld und bewahren den Familienfrieden über Generationen hinaus.

Daneben betreue ich weiterhin regionale Betriebe sowie Privatpersonen in ausgewählten anderen Rechtsgebieten.

Persönlich, mandantennah und stets mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit – ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Familienrecht

Insbesondere

  • Scheidung
  • Trennung
  • Unterhaltssachen
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Kindschaftssachen/elterliche Sorge
  • Adoptionen

Erbrecht

Insbesondere

  • Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vorsorge in Form der Beratung um die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten u. Patientenverfügungen
  • lebzeitige Übertragung von Immobilien
  • Hofübergaben

sowie weitere Rechtsgebiete auf Anfrage