Willkommen bei der Kanzlei für Familien- und Erbrecht!

 

Gegründet im November 2011 in Nandlstadt, im Herzen der Holledau, habe ich meine Kanzlei zunächst einige Jahre als „Hausarzt in Sachen Recht“ geführt und durch die Betreuung vielfältiger Mandate in verschiedenen Rechtsgebieten umfassende Erfahrungen gesammelt.

Im Anschluss an diese spannende Zeit der ersten Jahre wurde der Fokus der Kanzlei konsequent auf Spezialisierung, unter anderem durch Absolvierung der Fachanwaltsausbildungen im Strafrecht, Familienrecht und Erbrecht gerichtet.

 

Mittlerweile liegt mein Interesse und auch der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei langjährig im Familienrecht und Erbrecht.

 

Daher steht Ihnen meine Kanzlei spezialisiert in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten mit qualifizierter Beratung und engagierter außergerichtlicher sowie gerichtlicher Vertretung zur Verfügung.

Einen wichtigen Bereich meiner Tätigkeit stellt dabei die Vorsorge in Form der Beratung und Planung lebzeitiger Vermögensübertragungen und der auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation angepassten Testamentsgestaltung dar.

 

Denn eine frühzeitige, professionelle Planung der eigenen Rechts- und Vermögensnachfolge lohnt sich immer, spart allen Beteiligten Geld, Zeit, Nerven und kann nicht zuletzt häufig auch den Familienfrieden über Generationen hinaus bewahren.

 

Daneben berate und vertrete ich weiterhin regionale Betriebe, institutionelle Mandanten und auf Anfrage auch Privatpersonen in ausgewählten anderen Rechtsgebieten als dem Erb- und Familienrecht.

 

Dies alles biete ich Ihnen wie gewohnt persönlich, mandantennah und stets mit besonderem Augenmerk auf Wirtschaftlichkeit.

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Ihr
Dr. h.c. Stefan Götzfried
Rechtsanwalt

Familienrecht

Insbesondere

  • Scheidung
  • Trennung
  • Unterhaltssachen
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Kindschaftssachen/elterliche Sorge
  • Adoptionen

Erbrecht

Insbesondere

  • Durchsetzung von Erbansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vorsorge in Form der Beratung um die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten u. Patientenverfügungen
  • lebzeitige Übertragung von Immobilien
  • Hofübergaben

sowie weitere Rechtsgebiete auf Anfrage

Rechtsanwalt
Dr. h.c. Stefan Götzfried
 
Freisinger-Str. 2a
85405 Nandlstadt
Deutschland
 
Tel: 08756 - 369 02 46
Fax: 08756 - 369 02 47
Mobil: 0176 - 610 347 41
Mail: info@kanzlei-goetzfried.com

Bürozeiten

Montag - Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr

Vollmacht

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